Sonntag, 2. September 2007

Raser

01.09.2007:

Ein 28-jähriger Informatiker aus dem Zürcher Unterland geriet mehrmals in eine Polizeikontrolle.

Der männliche Autolenker fuhr mit 165 Kilometern pro Stunde, in Regensdorf auf einer 80er-Strecke. Er musste seinen Führerausweis sofort abgeben, nachdem er in eine Radarfalle geriet. Wenig später fuhr der Raser erneut mit überhöhter Geschwindigkeit. Als er ohne Fahrausweis in seinem zweiten Personenwagen erneut in eine Kontrolle geriet, beschlagnahmte die zuständige Staatsanwaltschaft die beiden Autos. Vor dem Bezirksgericht forderte der Staatsanwalt wegen grober Verletzung von Verkehrsregeln sowie mehrfachen Fahrens ohne Führerausweis eine Bestrafung von 30'000 Franken. Die Hälfte der 30'000 Franken sollte der Angeklagte aus eigener Tasche bezahlen. Zu seiner Verteidigung sagte aber der Angeklagte: "Er habe gar nicht bemerkt, dass er so schnell gefahren sei." Das Gericht kam zu einem vollen Schuldspruch und senkte die geforderte Bestrafung von 30'000 Franken auf rund 16'800 Franken. Von diesen musste der Zürcher die Hälfte bezahlen. Ausserdem muss er die Geldbusse von 700 Franken und die Gerichtsgebühr von 2'500 Franken bezahlen. Die beiden Autos wurden vom Gericht eingezogen. Der Erlös dieser Autos dient nicht nur für den Anteil der Geldstrafe, sondern auch für die Bezahlung der Verfahrenskosten.


Meine persönliche Meinung zu diesem Thema:

Ich verstehe diese Menschen nicht! Besonders bei diesem Mann verstehe ich es ganz und gar nicht. Wieso er noch einmal in das Auto gestiegen ist, obwohl ihm der Ausweis erst vor kurzem entzogen wurde. Es ist extrem fahrlässig mit 165 Kilometern pro Stunde auf einer Hauptstrasse zu fahren. Viele Temposünder nehmen auch an Rennen Teil in denen sie sich Respekt oder eine gewisse Ehre verschaffen. Sie meinen sie seien etwas Besseres, wenn sie mit 200 Kilometern pro Stunde in der Innenstadt ein Rennen gewinnen. Dabei ist das absoluter Schwachsinn, denn die Raser gefährden andere unschuldige Personen oder auch Kinder. Solche Rasereinen sollte man nur auf extra dafür vorgesehenen Rennstrecken wagen. Der Entschluss der Staatsanwaltschaft ist vollkommen berechtigt. Raser meinen oft, sie beherrschen ihr Auto, in vielen Fällen geht das aber schief. Die meisten überschätzen sich.

Christian