Freitag, 7. September 2007

Prozess des Lastwagenunfalls in Wildegg

Am 3. März 2005 rutschte von der Ladebrücke eines Lastwagens ein 12 Tonnen schweres Betonelement, welches einen Pw zusammendrückte.

Der Anhängerzug der Firma Element AG war am 3. März 2005 von Veltheim nach Wildegg unterwegs, in der Rechtskurve, wenige Meter nach der Bahnunterführung, verlor ein Lastwagen ein 12 Tonnen schweres Betonelement. Dieses hatte das entgegenkommende Fahrzeug total zusammengedrückt. Die 67- jährige Lenkerin war auf der Stelle Tod.
Prozess:
Nach Gutachten des Strassenverkehrsamtes hätte dieser Unfall vermieden werden können. Hätte der Fahrzeuglenker die Ladung vorschriftsgemäss gegen Beschleunigungs-, Verzögerungs- und Fliehkräfte gesichert.
Am 30. August 2007 standen der Lastwagenführer, der Chef des Lagerplatzes und der inzwischen Pensionierte Teamleiter Logistik und Montage vor dem Bezirksgericht Lenzburg.
Die drei Herren betonten das sie sich keinerlei Schuld bewusst sind. Denn zur Sicherung der Ladung waren zwischen Aluminiumbrücke und Beton ungehobelte Holzladen gelegt.
Der Chef und Teamleiter hätten dem Lastwagenführer versichert, dass keine zusätzliche Sicherungsvorkehrung nötig sei. Der Lastwagenführer sei auch selber zur Überzeugung gelangt, dass die Elemente nicht rutschen könnten. Auch gaben die drei Herren an das es an den Witterungsverhältnissen lag.
Die Staatsanwältin forderte bedingte Freiheitsstraffe von zehn Monaten für den Lastwagenführer und je neun Monate für die beiden Vorgesetzten sowie je 1500 Franken Busse.
Der Verteidiger beantragte drei Mal Freispruch.
Urteil:
Da alle drei nicht vorbestraft sind verhängte es auf je zwei Jahre bedingt erlassene Geldstraffen: Der Lastwagenführer wird zu 120 Tagessätzen à 100 Franken verurteilt, der damaliger Teamchef wird mit 150 Tagessätzen à 80 Franken bestraft und der Verlade- Chef zu 90 Tagessätzen à 40 Franken.
Auch wurden Bussen ausgesprochen:
Lastwagenführer: 500 Franken
Teamchef: 600 Franken
Verlade-Chef: 300 Franken

Eigene Meinung:

Ich finde so ein Unfall sehr schlimm, da eine Frau umkommt ohne dass sie irgendwie Schuld daran hat. Und solche Unfälle gibt es immer wieder. Da die Ladungen nicht genügend gesichert sind. Ich finde das Urteil in Ordnung. Denn oft spricht man nur vom Lastwagenführer dass dieser nicht genügend gesichert oder nicht genug aufgepasst hat, dabei sind noch ganz andere Leute für die Sicherung zuständig, welche auch bestraft werden müssen wenn so etwas passiert. Auch das sie noch Bussen zahlen müssen, da die ungenügende Sicherung der Ladung strafrechtlich eine Übertretung ist, finde ich in Ordnung.


Isabelle Stutz